Worauf muss ich vor Behandlungsbeginn achten?

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung von Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Kunden der SVS und KFA müssen diesen vor Therapiebeginn bewilligen lassen. Eine Bewilligung ist bei der ÖGK und BVAEB nicht notwendig. Bei präventiven (vorbeugenden) Maßnahmen ist generell keine ärztliche Verordnung erforderlich.

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Gaby Linsberger